Wir züchten im RZV für Hovawart-Hunde e.V. nach strengen Richtlinien und Vorgaben.
So müssen die Zuchthunde (Hündin wie auch Rüde) vor ihrem Zuchteinsatz mehrere Wesens- und Verhaltensüberprüfungen bestehen, wie die Nachzucht-, die Jugend- und die Zuchttauglichkeitsprüfung, wobei auch das Erscheinungsbild des Hundes beurteilt wird. Dieses ist im FCI-Rassestandard Nr. 190 festgelegt. Abweichungen davon führen zum Zuchtausschluss!
Des Weiteren muss der zukünftige Zuchthund gesundheitliche Tests über sich ergehen lassen. Er muss frei von erblichen Augenerkrankungen sein. Nur HD-freie Hovawarte mit einer A1 und A2 Hüfte, seit dem 1.1.2015 auch B1 und B2 (Übergangsform), dürfen in die Zucht.
Eine Ausstellung ab der Zwischenklasse muss mindestens mit dem Prädikat „gut“ bestanden worden sein.
Zusätzlich muss ein Neuzüchter, bevor er mit der Zucht beginnen darf, an einer Züchterschulung teilnehmen und seine zukünftige Wurfstätte wird von einem Zuchtwart unseres Vereins kontrolliert und abgenommen.
Jeder Züchter muss in einem Zeitraum von 3 Jahren 1x an einer Weiterbildung teilnehmen.
Während der achtwöchigen Aufzucht der Welpen kommt wiederum ein Zuchtwart 3x zu Besuch und kontrolliert die Entwicklung der Welpen.
Diese und viele weitere interessante Informationen finden Sie auf der Homepage des RZV.